1. Dynamikfläche mit Rutschplatte
Kreisfläche mit 200 m Durchmesser, Einfahrten sind tangential und radial angeordnet, Bewässerbare Fläche
2. Schnellbahn
4-Spurige Strecke mit Wendeschleife und Schleuderstrecke, „homogeneity flatness“
3. Akustikstrecken
2 Geräuschmessfelder (ISO 10844-1994 / 2014)
4. Bremsstrecken
4 100 m lange Stecken (µ 0,27 - µ 0,9), Aquaplaning Bereich (100 x 3,5 m, Wasser befüllbar bis 20 mm)
5. Steigungshügel
Auf- und Abfahrt mit 8 %, 12 %, 18 % und 20 % Steigung
6. Schlechtwegestrecke
Schotterpiste 1,5 km
7. Schutzplanken-Crash Testgelände
EN1317, höhenverstellbar, „concrete and rammed systems“, GPS-Roboter gesteuert
8. Administrative Gebäude
Empfangsgebäude mit 100qm Besprechungsraum, Ingenieurwerkstätten, Schulungsgebäude, Administration, Konferenzräume und Büros (zu Vermieten)
Die Strecken und Einrichtungen der FAKT-motion sind auf die Durchführung von verschiedenen Erprobungsarbeiten ausgelegt:
Um die Erprobungen so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, kann auf dem FAKT-motion Gelände auf eine Vielzahl von Dienstleitungen zurückgegriffen werden.
Unser erfahrenes Personal bietet maßgeschneiderte Lösungen für Vorbereitung, Test und Datenanalyse. Außerdem können Teile des Areals für bestimmte Aktivitäten Vermietet werden:
Fahrerverleih (Dauerlauf)
Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen FAKT-motion Dienstleistungen:
Modernste, genormte und speziell angelegte Prüfstrecken und Prüfflächen auf dem 30ha großen FAKT-motion Areal. Hier finden Sie Information über das FAKT-motion Gelände:
(Skidpad / Modul 1)
(Schnellbahn / Highway / Modul 2)
Um ideale Voraussetzungen auf dem Prüffeld zu schaffen, wurden zwei verschiedenen Bereichen eingerichtet. Beide Strecken sind für die Erfassung der Außengeräusche optimal präpariert.
Ausschnitt der Geräuschmessstrecke:
ISO Geräuschmessstrecke Ost:
Länge Anfahrt:
SÜD-/NORD: 135 m
NORD/SÜD: 290 m Fahrbahnbreite: 4 m Dimension
Messfeld: 20x20 m Messfläche
nach DIN/ISO 10844:2012
und DIN/ISO 10844:1994 ISO
ISO Geräuschmessstrecke West:
Länge Anfahrt:
SÜD-/NORD: 210 m
NORD/SÜD: 200 m Fahrbahnbreite:
4 m Dimension
Messfeld: 20x20 m Messfläche
nach DIN/ISO 10844:2012 und DIN/ISO 10844:1994
Auf dem Bremsstrecken Areal können sowohl PKW als auch LKW Bremstests auf vier verschiedenen Fahrbahnoberflächen durchgeführt werden.
Asphaltoberfläche
mit hohem BPN Wert (>50):
Länge: 100 m,
Breite: 4,5 m
Asphaltoberfläche
mit niedrigem BPN Wert (<50):
Länge: 100 m,
Breite: 4,5 m
Kunststoffbeschichtete Fahrbahn (µ low):
Länge: 100 m,
Breite: 4,5 m
Kraftschlussbeiwert:
< 0,3
Trockenbremsstrecke
Asphaltoberfläche (µ high):
Länge: 100 m,
Breite: 4,5 m
Kraftschlussbeiwert:
> 0,8
Betonoberfläche:
Geplant
Es stehen vier Steigungsbahnen auf dem FAKT-motion Gelände zu Verfügung. Alle haben die gleiche Oberflächenbeschaffenheit, jedoch mit einem unterschiedlichen Neigungswinkel.
Steigung 8%:Überfahrtslänge: 100 m,
Breite 4 m
Steigung 12%:
Überfahrtslänge: 100 m,
Breite 4 m
Steigung 18%:
Überfahrtslänge: 100 m,
Breite 4 m
Steigung 20%:
Überfahrtslänge: 100 m,
Breite 4 m
Die Teststrecke besitzt einen befestigten Naturbelag und ermöglicht Zuverlässigkeitstest für PKW und LKW.
Befestigte Naturstrecke:
Länge: 1500 m
Für kundenspezifische Anforderungen können auf dem FAKT-motion Gelände Erprobungsdienstleistungen sowohl in Tätigkeit als auch Umfang individuell angepasst werden. Hier finden Sie Information über unsere Erprobungsdienstleistungen.
Die Erprobung von Aktiven-Schutz-Systemen wird in Zeiten des Autonomen Fahrens immer wichtiger und umfangreicher. Das geschlossene und geschützte Areal der FAKT-motion bietet die Möglichkeit Einzel- und Gesamtsysteme zu prüfen.
Komplettservice:
Teilservice:
Vermietung:
Bei der Konzeptionierung des FAKT-motion Mess- und Prüfgeländes wurde ein großer Wert auf diesen Themenbereich gelegt. Es können Außen- und Innengeräuschmessungen an Fahrzeugen, Komponenten und Reifen durchgeführt werden:
Komplettservice:
Teilservice:
Vermietung:
Das FAKT-motion Gelände ist für umfangreiche Bremsen, ABS und ESP Tests im PKW und LKW Bereich ausgelegt. Die geschlossenen und geschützten Bereiche bieten:
Komplettservice:
Teilservice:
Vermietung:
Auf dem FAKT-motion Gelände können Erde, Asphalt und Brückenrand Szenarien verwirklicht werden. Auf dem Areal sind folgende Tests (von links oder rechts) möglich:
Service:
Um die Erprobungen so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, kann auf dem FAKT-motion Gelände auf eine Vielzahl von Dienstleitungen zurückgegriffen werden. Hier finden Sie Information über unsere Testbegleitenden Dienstleistungen.
Modernste, genormte und speziell angelegte Prüfstrecken und Prüfflächen auf dem 30ha großen FAKT-motion Areal.
Auf diesem Gelände stehen Ihnen verschiedenste Räumlichkeiten für Gastronomie, Meetings und große Fahrzeughallen zur Verfügung:
Unser gesamtes FAKT-motion Personal ist für die jeweilige Tätigkeit qualifiziert. Folgendes Personal kann gestellt werden:
Projektplanung
Durchführung von Tests bis hin zur Dokumentation und Präsentation – alles aus einer Hand.
Benchmarking
Unser Status als unabhängiges Prüflabor ermöglicht es uns sowohl Fahrzeugkomponenten als auch Gesamtfahrzeuge vergleichenden Tests zu unterziehen.
Projektplanung
Vorbereitung von Prüffahrzeugen wahlweise nach Ihren oder nach von uns vorgeschlagenen Spezifikationen. Aufrüstung von Testfahrzeugen mit kundenspezifischer Messtechnik möglich.
Um umfangreiche und genaue Messungen zu ermöglichen, kann auf dem FAKT-motion Gelände modernste Messtechnik bereitgestellt werden:
Anfertigung von Messprotokollen nach Kundenvorgaben und direktem Import von Messdaten.
Um Ihnen ein breites Produktportfolio, welches Ihren professionellen Ansprüchen genügt, zur Verfügung stellen zu können, besteht für die FAKT-motion jederzeit und kurzfristig die Möglichkeit, auf Prüfstands- und Personalkapazitäten der FAKT GmbH zurückzugreifen:
Die Veranstaltungen können auf den Teststrecken oder in den verschiedenen Einrichtungen des FAKT-motion Gelände durchgeführt werden. Außerdem stehen Büro-, Besprechungsräumlichkeiten und die Shelterschleife zur Vermietungen bereit. Je nach Bedarf steht ein mobiles Veranstaltungszelt zu Verfügung.
Nutzen Sie auf unserem Prüfgelände die ehemaligen Flugzeughangars und dazu unsere Infrastruktur für exklusive und unvergessliche Kundenveranstaltungen mit besonderem Flair. Unser FAKT-motion Team hat umfangreiche Erfahrungen in der Ausrichtung von verschiedensten Veranstaltungen.
Hier finden Sie Information zur Shelterschleife:
Ab Januar 2020 ist unser neues Geräuschmesszentrum im Europäischen Südland, in Andalusien/Spanien für Geräuschmessungen an Fahrzeugen verfügbar. Die durchschnittliche Temperatur im Winter beträgt +15°C mit geringem Windaufkommen.
Die zertifizierte Messstrecke entspricht der ISO 10844:2016 mit Anfahrtstrecken von 260/320m Länge. Der Umfeld-Geräuschpegel liegt unter 40 dB(A). Als Mess- und Auswertetechnik wird das PAK-System von Müller BBM verwendet.
Zusätzlich verfügt das Geräuschmesszentrum über eine große abgeschlossene Halle für Fahrzeugabstellungen mit Werkstattbereich (Hebebühne, moderne Reifenmontier- und Wuchtmaschine). Angeschlossen an das Messzentrum ist eine Hotelanlage mit 20 Zimmern.
Parallel dazu können die Geräuschmessungen bei entsprechender Witterung auch weiterhin auf unserem Testgelände der FAKT-motion in Benningen/Deutschland durchgeführt werden.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen unter:
Technische Anfragen: mmieth@fakt.com Telefon +49 (0) 8335 - 98 88 834
Administrative Anfragen: teisenmann@fakt.com Telefon +49 (0) 8335 - 98 88 741
Die kontinuierliche Zusammenarbeit mit verschiedensten nationalen und internationalen Firmen hat zur Gestaltung des 30 ha großen Testgeländes beigetragen. Es ist ein Prüfgelände nach modernsten Kriterien und Maßstäben entstanden.
Wir bieten die Möglichkeit der Abwicklung von kompletten Projekten sowie die Anmietung einzelner Messstrecken oder ganzen Arealabschnitten.
Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrtsbeschreibung / how to find us
Firmensitz:
FAKT-motion GmbH
Junkersstraße 1
87734 Benningen
Postanschrift:
FAKT-motion GmbH
Postfach 1109
87766 Memmingerberg
Allgemeine Informationen
Bremse, ABS, ESP
Bei der Konzeptionierung unseres Mess- und Prüfgeländes haben wir die Testmöglichkeiten für Bremse, ABS, ESP in einem hohen Maße berücksichtigt.
CoP
Ein sehr zeitaufwendiges "MUSS", welches Sie in Ihren Entwicklungs- und Testtätigkeiten einschränkt, Tesstrecken belegt, wertvolle Testzeit reduziert. Folglich wichtige Ressourcen in Ihrem Unternehmen themenfremd bindet.
Geräuschquelle Fahrzeug
Ein Themengebiet, dem wir bei der Konzeptionierung unseres Mess- und Prüfgeländes einen großen Stellenwert eingeräumt haben.
Reifen-Testing
Tyre Labeling, ECE-R 117, Benchmarking, CoP, Erstausrüstung - Schlagwörter, die Sie als Reifenhersteller tagtäglich begleiten.
Nutzungs- und Sicherheitsanordnungen
Allgemeine Nutzungsbedingungen der FAKT-motion GmbH für Einrichtungen, Gebäude und Test- und Prüfstrecken auf dem Fahrzeug-Fahrtestzentrum in Benningen.
Anlieferzeiten:
Mo. - Do.: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 - 14:00
FAKT-motion GmbH
Junkersstraße 1
D-87734 Benningen
Telefon: +49 8335 9888-830
Telefax: +49 8335 9888-10
E-Mail:
Web: www.faktmotion.com
Postanschrift:
Postfach 1109
87766 Memmingerberg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß Umsatzsteuergesetz:
Ust-ID-Nr.: DE 283219378
Registergericht:
Memmingen, HRB 15076
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Dipl. Ing. (FH) Xaver Fackler
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E-Mail: datsec@fakt.com
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Auskunftsrecht
Der NU hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Auskunft über die gespeicherten Daten gibt dem NU der AN unter der im Impressum eingestellten E-Mailadresse.
Stand 04.2020
1. Allgemeines-Geltungsbereich
1.1 Wir erbringen technische Dienstleistungen im Bereich Verkehr und Fahrzeug, insbesondere in Form von Prüfungen, Messungen und Gutachtertätigkeiten.
1.2 Der Auftraggeber erkennt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils geltenden AGB sowie unsere Preise an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts-bedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bis zum Widerruf auch für alle künftigen Aufträge.
1.3 Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen unserer Mitarbeiter sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.
2. Auftragsdurchführung
2.1 Die von uns angenommenen Aufträge werden durchgeführt bzw. Gutachten werden erstellt nach den anerkannten Regeln der Technik und, soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schrift-lich vereinbart sind, in der von uns üblichen Handhabung.
2.2 Der Umfang unserer Arbeiten wird bei Erteilung des Auftrages insbesondere durch unser An-gebot schriftlich festgelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese zusätzlich und schriftlich oder per E-Mail zu vereinbaren und gesondert zu vergüten
3. Gewährleistung und Haftung
3.1 Unsere Gewährleistung umfasst nur die Leistungen, die uns ausdrücklich in Auftrag gegeben worden sind. Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der betreffenden Untersuchungsobjekte oder der Gesamtanlage, zu der die begutachteten oder geprüften Objekte gehören, wird damit nicht übernommen; insbesondere tragen wir keine Verantwortung für Kon-struktion, Funktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Objekte.
3.2 Unsere Gewährleistungspflicht ist zunächst beschränkt auf die Nacherfüllung der beauftragten Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nacherfüllung zwei Mal fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängig-machung des Vertrages zu verlangen.
3.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang; d.h. ab Übergabe der Ergebnisse oder Produkte an den Auftraggeber.
3.4 Eine Haftung dafür, dass die Leistung für die Zwecke des Auftraggebers geeignet ist, überneh-men wir nur, wenn unsere Leistung mangelhaft ist und uns insoweit ein Verschulden trifft oder wenn von uns eine entsprechende Garantieerklärung abgegeben wurde. Eine Haftung für Man-gelfolgeschäden aus Pflichtverletzungen oder in Bezug auf eine Beschaffenheitsgarantie ist aus-geschlossen, es sei denn, wir haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
3.5 Sofern eine Haftung unserer Firma nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen – insbesondere auch bei Berücksichtigung der Regelungen unter der nachstehenden Ziffer 4. – bestehen sollte, haften wir je Auftrag bis zu einem Betrag von 50.000 € für Sachschäden und bis zu einem Betrag in Höhe von 50.000 € für Vermögensschäden.
3.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Haftung für die von uns eingeschalteten Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
4. Weitergehende Haftung; höhere Gewalt; Terminüberschreitung
4.1 Ausser in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körperschäden oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sind alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers für unmittelbare und mittelbare Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit sie über die von uns im Rahmen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommene Haftung und Gewährleistung hinausgehen.
Dies gilt auch im Hinblick auf unsere Haftung für die von uns eingeschalteten Mitarbeiter und andere Erfüllungsgehilfen.
Diese Regelung gilt insbesondere auch für die vom Auftraggeber für die Durchführung des Auf-trages zur Verfügung gestellten Sachen.
4.2 Für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Als höhere Gewalt sind nicht voraussehbare, durch die übliche Sorgfalt nicht abwendbare Er-eignisse anzusehen, wie z.B. unverschuldeter Stromausfall, Brand, Explosion oder ähnliches in unserem Betrieb.
4.3 Wenn die von uns in unseren Angeboten genannten Termine für die Fertigstellung der von uns auszuführenden Leistungen überschritten werden, haften wir im Rahmen der Regelungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann, wenn wir für die Gründe für die Ter-minüberschreitung verantwortlich sind.
Wir haften insbesondere nicht, wenn die Termine wegen der Änderungen oder Ergänzungen des ursprünglichen Leistungsumfanges überschritten werden.
4.4 Unabhängig davon, ist der Auftraggeber verpflichtet, die üblichen Versicherungen gegen unmit-telbare oder mittelbare Schäden abzuschließen.
5. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
5.1 Für die Berechnung unserer Leistungen gelten die Entgelte in dem von uns jeweils erteilten Angebot. Bis zur endgültigen Erteilung des Auftrages sind die in dem jeweiligen Angebot ge-nannten Preise freibleibend.
5.2 Wir sind berechtigt, angemessene Vorschüsse für die von uns zu erbringenden Leistungen zu verlangen und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen zu erstellen. Teilrechnungen müssen nicht als solche ausdrücklich bezeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass wir damit den Auftrag vollständig abgerechnet haben.
5.3 Die von uns jeweils in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rech-nungstellung ohne Skonto zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt durch eine Mahnung unserer Firma oder spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Während des Verzuges haben wir für den jeweils offenen Rechnungsbetrag einen Zinsanspruch gegen den Auftraggeber in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz.
5.4 Die Entgelte verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gül-tigen gesetzlichen Höhe. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungstellung gesondert ausgewiesen.
6. Vorzeitige Beendigung des Auftrages
Sofern der Auftrag vor vollständiger Erbringung der uns übertragenen Leistungen beendet wer-den sollte – zum Beispiel durch Kündigung des Auftraggebers oder durch einvernehmliche Auf-hebung – sind wir berechtigt, für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen eine Ver-gütung abzurechnen; die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen bestimmt sich nach dem Verhältnis zwischen den tatsächlich erbrachten Leistungen und den nicht erbrachten Leis-tungen. Wenn wir zum Beispiel zum Zeitpunkt der Beendigung des Auftrages 60 % der über-tragenen Leistungen erbracht haben, stehen uns dementsprechend 60 % der insgesamt vereinbar-ten Vergütung zu.
Für die zum Zeitpunkt der Beendigung noch nicht erbrachten Leistungen sind wir ebenfalls be-rechtigt, eine Vergütung geltend zu machen. Diese Vergütung entspricht dem Wert der nicht erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtpreis abzüglich erbrachter Aufwendungen; die ersparten Aufwendungen werden hierbei pauschal mit 30 % festgelegt.
7. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
7.1 Von schriftlichen Unterlagen, die uns zur Einsicht vom Auftraggeber überlassen wurden und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, dürfen wir Abschriften zu unseren Akten nehmen.
7.2 Soweit im Zuge der Durchführung unseres Auftrages Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen und ähnliches erstellt werden, räumen wir dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht über-tragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforder-lich ist. Weitere Rechte werden ausdrücklich nicht mitübertragen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die von uns erstellten Gutachten, Ergebnisse, Berechnungen oder ähnliches auch außerhalt seines Betriebes im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. Er darf hierbei den Namen bzw. die Marke „FAKT“ nur dann verwenden, wenn er die von uns er-brachten Gutachten, Ergebnisse, Berechnungen etc. vollständig benutzt.
Wenn der Auftraggeber die von uns erstellten Gutachten, Ergebnisse, Berechnungen etc. ver-ändert, bearbeitet oder nur auszugsweise benutzt, darf er den Namen bzw. die Marke „FAKT“ nicht benutzen.
7.3 Wir werden Geschäfts- und Betriebsverhältnisse des Auftraggebers, die uns bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung des Auftrages nicht unbefugt of-fenbaren und/oder verwerten.
7.4 Wir verarbeiten und nutzen auch personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke. Dazu setzen wir Datenverarbeitungsanlagen ein. Wir haben technisch-organisatorische Maß-nahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über internationale Warenkaufverträge (CISG).
8.2 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Parteien ist Memmingen.
8.3 Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Heimertingen, der Sitz unseres Unternehmens.
Stand 04.2020
Zugelassen als Prüflabor durch das Kraftfahrt Bundesamtes und die DAkkS:
FAKT ist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für Gesamtfahrzeug, Systeme und Teilegutachten im gesetzlich geregelten Bereich akkreditiert/benannt und somit befugt, Begutachtungen und Prüfungen für ihre Produkte nach nationalen und internationalen Normen zur Genehmigungserteilung durchzuführen.
FAKT-Zertifizierungsstelle
Wir bewerten die Fakten und Prozesse in ihrem Managementsystem und bestätigen, sofern möglich, das gute Funktionieren ihrer Abläufe durch ein akkreditiertes Zertifikat und zeigen dabei auch Verbesserungspotential auf. Hierfür ist unsere Zertifizierungsstelle von ACCREDIA gemäß EN ISO 17021 für viele Wirtschaftsbereiche akkreditiert.
Unsere Zertifizierungsstelle ist darüber hinaus auch durch das Kraftfahrt‐Bundesamt KBA als Technischer Dienst der Kategorie C gemäß Rahmenrichtlinie 2007/46/CE benannt.
FAKT Certification Services bietet Ihnen somit die Möglichkeit, ihr QM‐System nach ISO 9001:2008 mit oder ohne der genehmigungsrelevanten Anforderungen des Straßenverkehrsrecht StVR zu zertifizieren. Auch sind wir durch das KBA berechtigt Verifizierungen auf Grundlage der Verifizierungsrichtlinie durchzuführen.
Über die normale Zertifizierung hinaus werden somit auf Grundlage der KBA‐Anerkennung ausgestellte Zertifikate oder Verifizierungsbestätigungen beim KBA auch als Nachweis ihrer qualitätssichernden Maßnahmen im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens anerkannt.
Unser Auditorennetz gestattet uns Audits in Deutsch, Englisch, Spanisch und Italienisch durchzuführen. Bei unserer Arbeit setzen wir nur Personal ein, das langjährige Erfahrungen im Automobilbereich nachweisen kann. Unser profundes Wissen und unsere Professionalität machen uns und unsere zertifizierten Kunden so erfolgreich.
FAKT-Homologation
Als Akkreditierter/Benannter Technischer Dienst bietet FAKT das gesamte Spektrum von Genehmigungsprüfungen rund ums Fahrzeug an und erstellt auch die erforderlichen technischen Berichte als Grundlage für die Erteilung von EG / ECE-Typgenehmigungen für Gesamtfahrzeuge, Systeme oder selbständige technische Einheiten. Im nationalen Bereich werden Gutachten zur Erteilung von Allgemeinen Betriebserlaubnissen (ABE) oder Teilegutachten für alle Bauteile oder Änderungsumfänge erstellt.